18-XY Eisenbahnen

Regeln

1. Einführung

18-XY Eisenbahnen, ist ein Spiel, bei dem auf einer fast beliebig zusammenstellbaren Karte mit Lokomotiven gezogenen Zügen Fahrten ausgeführt werden, um so Einkommen für die Besitzer der Eisenbahnaktien zu erzeugen. Ziel des Spieles ist, möglichst viel Einkommen zu erzielen, sowie einen hohen Aktienwert zu erreichen, um das grösste Vermögen anzuhäufen. Es können 2 - 6 Spieler mitspielen, Kopfrechnen mit grossen Zahlen wird vorausgesetzt.

An verschiedenen Stellen sind optionale erweiterte Regeln aufgeführt. Vorgängig vor dem Spiel wird abgemacht, welche optionalen Regeln zusätzlich gelten sollen und welche nicht.

1.1 Spielmaterial

Spielkarte: Die Spielkarte ist eine aus verschiedenen Kartenstücken zusammengesetzte Karte unterteilt in gleichmässige sechseckige Felder (Hexfelder). Jedes dieser Felder besitzt ein bestimmtes Gelände ev. mit zusätzlichen Hindernissen (Fluss, Sumpf), sowie Bahnhöfen oder Haltestellen.

Streckenteile: Streckenteile sind sechseckige Teile, die jeweils auf die Felder auf der Karte passen und verschiedene Streckenformen besitzen. Durch das Legen der passenden Streckenteile ist es je nach Ausbaustufe möglich auf der Karte zusammenhängende Strecken zu bauen.

Aktienmarkt: Im Aktienmarkt können Aktien von Eisenbahngesellschaften gekauft/verkauft werden. Der Besitzer mit den momentan meisten Aktien einer Gesellschaft ist der Direktor und führt die Gesellschaft. Der Direktor kann auf der Karte Strecken bauen und mit den Lokomotiven der Gesellschaft diese Strecken befahren. Der Direktor entscheidet zudem, wie das eingefahrene Geld verteilt wird.

Privatbahnen: Die Privatbahnen sind eine spezielle Art von Gesellschaften, es gibt jeweils nur eine Aktie und sie fahren immer nur zu Beginn jeder Operationsrunde das aufgedruckte Ergebnis ein.

Lokomotiven: Lokomotiven können von Gesellschaften gekauft werden, die damit ausgeführten Fahrten dienen zur Bildung des Einfahrergebnisses. Je nach Reichweite der Lokomotiven (Ausbaustufe) können immer längere Strecken (mit mehr Bahnhöfen/Haltestellen) befahren werden.

Bahnhöfe: Jede Gesellschaft besitzt einen Heimatbahnhof, der vom ersten Direktor auf der Karte sofort bestimmt wird. Weitere Bahnhöfe können von der jeweiligen Gesellschaft später dazu gekauft werden. Neutrale Bahnhöfe gehören keiner Gesellschaft und können von allen Gesellschaften frei benutzt werden.

Spielgeld/Startkapital: Damit werden Zahlungen ausgeführt, Aktien gekauft und Einkommen zu Vermögen angehäuft. Das Geld der Spieler ist privat, das Geld von Gesellschaften ist öffentlich.

1.2 Ziel des Spiels

Ziel des Spiels ist es, möglichst viele und teure Aktien, sowie möglichst viel privates Geld zu besitzen um ein möglichst grosses Vermögen anzuhäufen. Sieger ist der Spieler mit dem grösste Vermögen.

2. Spielvorbereitung

2.1 Spielreihenfolge

Die Spielreihenfolge wird zu Beginn des Spiels ausgelost, diese Reihenfolge gilt für das Karten zusammenstellen und für die allererste Aktienhandel.

Die Reihenfolge für die folgenden Aktienhandel wird bestimmt durch die Handelstätigkeiten im aktuellen Aktienhandel. Führt ein Spieler einen Handel (Kauf/Verkauf von Aktien) aus, so wird er in der Reihenfolge für den nächsten Aktienhandel auf den letzten Platz gesetzt.

In den Operationsrunden gilt die Reihenfolge nach dem absteigenden Aktienwert der Gesellschaft (wertvollste Gesellschaft zuerst), sowie bei Gleichstand des Aktienwertes, diejenige die in der letzten Runde vorher dran war. Als Aktienwert gilt der aktuelle Kurs im Aktienmarkt zu Beginn der aktuellen Operationsrunde.

2.2 Kartenaufbau

Bevor gespielt wird, muss die Karte zusammengestellt werden. Zuerst werden die 2 Kartenstücke mit den meisten Bahnhöfen irgendwie angrenzend platziert. Gemässt der ausgelosten Reihenfolge wählen die Spieler ein einzelnes Kartenstück und setzen es gemäss folgender Bedingungen zur Karte zusammen.

2.3 Streckenteile

Mit den Streckenteilen werden auf der Karte zu befahrende Strecken gebaut. Welche Teile gebaut werden dürfen, hängt ab von der Ausbaustufe, die ihrerseits durch die Reichweite der Loks bestimmt wird (siehe "Lokomotiven"e;). Alle Streckenteile haben die Ausbaustufe links aussen aufgedruckt. Die transparenten Streckenteile können auch umgedreht verwendet werden, die Ausbaustufe links aussen ist dann natürlich auf dem Kopf gestellt.

Die Ausbaustufen gelten immer kumulativ, Teile von niedrigeren Stufen dürfen in höherern verwendet werden, nicht jedoch höhere in niedrigeren.

Ab der Ausbaustufe III dürfen Haltestellen zu Bahnhöfen ausgebaut werden. Dabei müssen die bestehenden Strecken exakt nachgebildet werden, es darf keine Strecke entfernt oder zugefügt werden. Es muss noch einmalig die Baukosten fürs Gelände aufgebracht werden, alle weiteren Ausbauten dieser Bahnhöfe kosten wie bei anderen Bahnhöfen nichts.

Optional (erweiterte Regeln) ab der Ausbaustufe V dürfen beliebige bebaubare Felder zu Haltestellen ausgebaut werden, wobei die Strecken wieder genau nachgebildet werden müssen. Die üblichen Baukosten fürs Gelände müssen bezahlt werden (Haltestellen siehe oben).

2.4 Aktienmarkt

Zu Beginn werden die Platzkarten (Plätze 1 - 6 je nach Anzahl Mitspieler) gemäss der vorher bestimmten Reihenfolge verteilt und vor jedem Spieler gut sichtbar hingelegt. ein Aktienhandel dauert solange, bis in einem vollen Umgang (beginnend nach dem letzten Handelnden) kein Spieler einen Handel ausführt (alle Spieler passen).

Bevor Aktien von öffentlichen Eisenbahngesellschaften gehandelt werden können, müssen alle Privatbahnen versteigert sein. Pro Mitspieler ist 1 Privatbahn im Spiel, jeweils die günstigten. Dem Spieler an der Reihe wird die niedrigste Privatbahn angeboten, ausgenommen bei der allerersten Privatbahn kann er jedoch darauf verzichten und an den nächsten Spieler weitergeben (passen). Die folgenden Spieler können ein Gebot der Reihe nach jeweils um mindestens 5 überbieten, das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Die Privatbahnen werden gemäss Spielreihenfolge den Spielern angeboten unabhängig davon, wer als letzter gekauft hat.

Privatbahnen können in der Operationsrunde von der Gesellschaft am Zug zur Hälfte bis zum Doppelten des aufgedruckten Werts gekauft werden, die Gesellschaft ist danach der Besitzer. Bis und mit der Ausbaustufe IV zahlen die Privatbahnen jeweils zu Beginn jeder Operationsrunde das aufgedruckte Einfahrergebnis an den momentanen Besitzer aus, danach werden sie eingestellt.

Im Aktienmarkt sind soviele Gesellschaften, wie Heimatbahnhöfe auf der aktuellen Karte vorhanden sind (jede Gesellschaft hat das Anrecht auf einen Heimatbahnhof). Als möglicher Heimatbahnhof gilt jedes Stadt-Feld mit Bahnhof. Land-Felder mit einem Bahnhof/Haltestelle sind keine Heimatbahnhöfe, sondern können erst später erworben werden. Die Anzahl ist zusätzlich limitiert durch die maximale Anzahl der vorhandenen Gesellschaften.

2.5 Gesellschaften, Aktien

Eine Gesellschaft besitzt 9 Aktien. Die erste Aktie ist die Direktor-Aktie, sie ist zweimal so teuer, liefert den doppelten Ertrag einer normalen Aktie und zählt auch doppelt beim Bestimmen der Aktienmehrheit, ansonsten wird sie als nur eine Aktie gezählt. Die Direktor-Aktie wird immer als erste Aktie angeboten, die normalen Aktien folgen erst danach.

Will ein Spieler eine Aktie einer noch nie ausgegebenen Gesellschaft erwerben, so darf er deren Ausgabewert festlegen (60, 70, 80, 90, 100). Alle von der Bank erstmalig ausgegebenen Aktien behalten ihren Ausgabewert unabhängig vom Aktienmarkt. Dieser Betrag geht nicht an die Bank, sondern immer direkt in die jeweilige Gesellschaft und bildet somit deren Gesellschaftskapital.

Es ist jedem Spieler überlassen, welche Aktien er erwirbt. Erwirbt er jedoch die Direktor-Aktie, muss er sofort der Heimatbahnhof dieser Gesellschaft auf der Karte bestimmen. Dieser sind nun gegeben, auch wenn es irgendwann zu einem Direktor-Wechsel kommt.

2.6 Lokomotivenstapel

Der Lok-Stapel umfasst alle Lokomotiven in der Bank, die noch nie von einem Spieler gekauft wurden. Die Reihenfolge im Lok-Stapel richtet sich nach der aufsteigenden Reichweite der Loks, die kleinste Reichweite kommt zuerst. Eine 2er-Lok z.B. hat eine Reichweite von 2 und kann somit in einer Fahrt 2 Bahnhöfe oder Haltestellen bedienen.

Mit der Reichweite der Loks ist immer die entsprechende Ausbaustufe gegeben. Der Wechsel zu nächsten Stufe erfolgt immer sofort, wenn die erste Lok der nächsten Reichweite gekauft wird.

Der Lok-Stapel wird nach folgender Tabelle zusammengestellt, wobei für jeden Loktyp die Anzahl aus der Anzahl der Gesellschaften bestimmt wird. Bei einem Rest wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet. Sind nicht genug Loks vorhanden, ist die Anzahl dieser Loks entsprechend limitiert.

Ab einer gewissen Ausbaustufe veralten Loks und können nicht mehr eingesetzt werden. Veraltete Loks werden umgedreht als 12er-Lok zuunterst in den Lok-Stapel gelegt. Das Veralten der Loks richtet sich nach folgender Tabelle:

Die Ausbaustufe bestimmt im weitern die Anzahl der Loks, die eine Gesellschaft besitzen darf. Besitzt eine Gesellschaft zuviele Loks, wenn eine neue Ausbaustufe erreicht wurde, muss sie die überzähligen Loks in ihrer Aktion "Lok kaufen" zwingend abgeben. Das Lok-Limit richtet sich nach folgender Tabelle:

2.7 Startgeld, Spielkapital, Aktienlimit

Das Startgeld des Spielers beträgt 300 unabhängig von der Anzahl Mitspieler.

Das Spielkapital das gesamte Geld in der Bank. Optional (erweiterte Regeln) kann eine vorgängig abgemachte Anzahl 10000-Obligationen dem Spielkapital zugefügt werden, um die Spielzeit entsprechend zu verlängern.

Ein Spieler darf nur eine limitierte Anzahl Aktien kaufen. Das Aktien-Limit ist 11, unabhängig von der Anzahl der Mitspieler.

3. Ablauf eines Spielzugs

Ein Spielzug besteht immer aus den Phasen "Aktienhandel" und 1 - 3 "Operationsrunden" (je nach Ausbaustufen).

3.1 Aktienhandel

Der Spieler am Zug darf beliebig viele Aktien verkaufen, sowie 1 Aktie kaufen (die Reihenfolge ist irrelevant), kann aber auf eine oder beide Optionen verzichten. Verzichten alle Spieler in einem Umgang, ist der Aktienhandel beendet.

Hat ein Spieler einmal eine Aktie einer Gesellschaft verkauft, darf er von dieser Gesellschaft wärend dem gesamten Aktienhandel keine Aktien mehr kaufen.

Beim ersten Kauf einer Aktie (Erstausgabe der Aktie) hat sie immer den Ausgabewert, den der ersten Käufer beim Kauf bestimmt. Die Bezahlung für erstmals ausgegebene Aktien geht nicht in die Bank, sondern zum Geschäftskapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist sofort operativ, ihr Kapital entspricht dem Ausgabewert für jede ausgegebene Aktie (siehe "Aktienmarkt").

Jeder Kauf/Verkauf wird im Aktienmarkt sofort verzeichnet, ein Verkauf beliebig vieler Aktien verringert den Wert um 1 (senkrecht 1 nach unten). Sind alle Aktien verkauft (im Besitz der Spieler) erhöht sich der Wert um 1 (senkrecht 1 nach oben). Falls die Aktie im Aktienmarkt oben anstehen würde, verschiebt sich der Wert um ein Feld nach recht und unten (siehe Pfeil). Falls sie im Aktienmarkt unten ansteht, passiert nichts.

Die erste verkaufte Aktie einer Gesellschaft ist die Direktor-Aktie. Der Spieler mit der höchsten Aktienanzahl einer Gesellschaft bekommt die Direktor-Aktie. Die Direktor-Aktie selber kann nie verkauft werden. Sie darf jedoch beim zukünftigen Spieler mit Aktienmehrheit gegen 2 normale Aktien eingetauscht werden. Bei Gleichstand entscheidet die Spielreihenfolge des Aktienhandels.

3.2 Operationsrunden

Der Spieler am Zug kann die folgenden Aktionen in der aufgelisteten Reihenfolge ausführen.

  1. Bahnhof kaufen
  2. Feld bebauen/ausbauen
  3. Ergebnis einfahren
  4. Loks kaufen

3.2.1 Bahnhof kaufen

Jede Gesellschaft besitzt einen Heimatbahnhof sowie 2 Bahnhofsmarken. Damit kann jeweils ein neutrale Bahnhofsplatz gekauft und zu einem eigenen Bahnhof gemacht werden. Einmal gekaufte Bahnhöfe können nicht mehr verkauft werden.

Neutrale Bahnhöfe dürfen nur gekauft werden, sofern es nachher für jede Gesellschaft ohne Heimatbahnhof noch genug freie Plätze hat. Heimatbahnhöfe haben zwingen Vorrecht vor anderen Bahnhöfen, auch wenn eine Gesellschaft noch nicht im Spiel ist. Kommt es doch einmal zu einer Fehlersituation, darf die betroffene Gesellschaft einen beliebigen Bahnhof auf dem Feld entfernen, um Platz zu schaffen.

Kosten:

3.2.2 Feld bebauen/ausbauen

Neue Strecken bauen oder bestehende Strecken ausbauen kann man in einem Feld, das mit einem sogenannten Bauzug erreicht werden kann. Ausgehend vom Heimatbahnhof fährt der Bauzug beliebig viele Felder weit (inkl. beliebiger Richtungswechsel). Abzweigungen auf einem Feld dürfen somit benutzt werden. Der Bauzug darf nicht in oder durch fremde Bahnhöfe fahren.

Pro Zug darf man ohne Zusatzkosten in einem Feld neue Strecken bauen oder bestehende Strecken ausbauen, sofern es die gegenwärtige Ausbaustufe zulässt. Die Reihenfolge der Ausbaustufen muss eingehalten werden, es darf keine Stufe übersprungen werden. Mit Zusatzkosten +20 darf man ein zweites Feld bearbeiten, dafür gelten dieselben Regeln, wie beim ersten Feld.

Streckenteile dürfen gemäss der Ausbaustufe beliebig gebaut werden, beim Ausbauen müssen alle bisherigen Strecken weiterhin bestehen. Dabei muss es möglich sein, dass jede Strecke in den Nachbarfeldern fortgesetzt werden kann. Keine Strecke darf an einem See oder am Kartenrand enden. Hat es kein passendes Streckenteil mehr vorrätig, hat man Pech gehabt.

Streckenteile, die gebaut oder ausgebaut werden, kosten entsprechend ihrer Geländeart. Dazu addiert wird jedesmal die zu überwindende Hindernisse, sowie allfällige Bahnhof-/Haltestellenkosten. Diese Kosten berechnen sich für jedes Bebauen, sowie auch für jedes Ausbauen. Bebauen sowie Ausbauen kosten genau gleich viel.

Bahnhöfe oder Haltestellen dürfen nur in den entsprechend markierten Feldern gebaut werden. Einzige Ausnahme sind Sehenswürdigkeiten, wo ab Ausbaustufe III ebenfalls Haltestellen gebaut werden dürfen.

Geländearten Kosten: Haltestellen und Hindernisse Kosten:

Bebaut man erstmalig ein Feld mit Bahnhof/Haltestelle, so erhält die Gesellschaft, sowie der Direktor, je einen Bonus von 30. Dies gilt jedoch nicht für Sehenswürdigkeiten, dafür gibt es keinen Bonus.

3.2.3 Ergebnis einfahren

Ein Spieler darf mit jeder Lok einer Gesellschaft einmal eine Strecke befahren. An dieser Strecke muss sich mindestens ein Bahnhof der Gesellschaft befinden. Er muss jedoch nicht Anfangs- oder Endbahnhof sein. Jeder Bahnhof sowie jedes Streckenstück darf nur einmal befahren werden. Insbesondere gilt dies bei Abzweigungen, die nur einmal befahren werden dürfen. Kreuzungen oder Stücke, deren Strecken sich nicht berühren, gelten als separate Stücke, auch wenn sie sich auf dem gleichen Feld befinden.

Die Fahrlänge ist bestimmt durch die Reichweite der Lok, wobei sowohl Bahnhöfe wie Haltestellen gezählt werden. Sowohl Bahnhöfe wie auch Haltestellen können am Ende einer Fahrt liegen. Eigene und neutrale Bahnhöfe, sowie Haltestellen können beliebig be-/durchfahren werden. Fremde Bahnhöfen können nur angefahren, jedoch nicht wieder verlassen werden werden, sie sind somit immer Anfang-/Endstation einer Fahrt.

Jede Fahrt einer Lok gilt für sich allein, obige Bestimmungen betreffen immer nur eine einzelne Fahrt. Eine Gesellschaft mit mehreren Loks darf mit jeder Lok dieselben Strecken befahren, wenn sie will.

Jede angefahrene Bahnhof, sowie jede Haltestelle (egal ob eigene oder fremde), ergeben je nach Ausbaustufe den erzielbaren Ertrag.

Befindet sich ein Haltestelle auf einem Feld mit einem Sehenswürdigkeit, erhöht sich der Wert der Haltestelle um +30, also insgesamt 40. Ohne Haltestelle ist die Sehenswürdigkeit wertlos.

Hat eine Gesellschaft keine Lok und nicht genug Geld, um eine Lok zu kaufen, darf der Direktor aus seinem privaten Geld genau den Fehlbetrag zuzahlen. Er darf jedoch keinesfalls mehr zuzahlen, die Gesellschaft hat nach so einem Kauf kein Geld mehr.

Eine Gesellschaft immer noch ohne Lok muss bei der Bank die kleinste vorrätige Lok mieten. Dafür erhält die Bank die Hälfte des Einfahrergebnisses (aufgerundet). Die andere Hälfte (abgerundet) geht ins Gesellschaftskapital. Es wird nichts an die Aktionäre ausbezahlt, die Gesellschaft fällt im Aktienmarkt (waagrecht links um 1 Feld).

Ein Direktor kann entscheiden, ob das Einfahrergebnis an die Aktionäre ausbezahlt wird, beim Gesellschaftskapital einbehalten wird, oder hälftig gesplittet wird. Wird voll ausbezahlt, steigt der Wert der Gesellschaft im Aktienmarkt (waagrecht rechts um 1 Feld). Wird hälftig ausbezahlt, bleibt sie stehen. Wird nichts ausbezahlt, fällt die Gesellschaft im Aktienmarkt (waagrecht links um 1 Feld).

Für alle Aktien, die von der Bank noch nicht ausgegeben wurden, sowie für alle Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, wird das Einfahrergebnis zum Gesellschaftskapital zugefügt.

3.2.4 Loks kaufen

Eine Gesellschaft darf beliebig viele Loks kaufen solange sie genügend Geld hat. Wird von der Bank gekauft, gilt der aufgedruckte Kaufpreis. Wird von einer anderen Gesellschaft gekauft, bestimmen die Gesellschaften den Preis, dieser darf jedoch nicht Null sein. Hat eine Gesellschaft kein Geld, kann sie keine Lok Kaufen.

4. Spielende

Das Spiel endet, falls:

Eine Gesellschaft steht im Aktienmarkt erst an, wenn sie nach dem Auszahlen an die Aktionäre, im Aktienmarkt nicht mehr nach rechts geschoben werden kann, obwohl sie es sollte.

In jedem Fall wird die Runde zuende gespielt, d.h. jeder Spieler kann seinen Zug in dieser Runde noch zuende führen.

Gewonnen hat der Spieler mit dem höchsten Aktienwert addiert mit seinem persönlichen Geld. Das Gesellschaftskapital wird nicht eingerechnet.

5. Strategien, Hinweise

6. Kartenanordnung

Die vorgeschlagenen Kartenanordnungen sind Beispiele, wie man eine Karte zusammenstellen könnte. Diese Vorschläge sind spielbar und sollten von ungeübten Spielern bevorzugt werden. Um weitere Vorschläge zu erhalten, ist es möglich, diese Vorschläge horizontal/vertikal zu spiegeln.